Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der speziell darin geschult ist, im Brandfall erste Maßnahmen einzuleiten – dazu gehören die Brandmeldung, die Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie die Unterstützung bei der Evakuierung des Gebäudes.

Ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Der § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Mitarbeiter für Aufgaben der Brandbekämpfung zu benennen und regelmäßig ausbilden zu lassen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?

Bei Betrieben mit normaler Brandgefahr sind mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr – zum Beispiel mit leicht entzündlichen Materialien oder hoher Personenbelegung – sind es mindestens 10 %.

Wer führt die Schulungen durch?

Die Schulungen werden von einem erfahrenen Hauptbrandmeister der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Sie profitieren damit von echtem Fachwissen aus der täglichen Brandschutzpraxis.

Was beinhaltet die Schulung konkret?

Die Schulung umfasst einen praxisorientierten Theorievortrag zu rechtlichen Grundlagen, Aufgaben, Rechten und Pflichten des Brandschutzhelfers sowie die praktische Handhabung von Feuerlöschern. Abgeschlossen wird die Schulung mit einer realistischen Löschübung an einem professionellen Simulationsgerät.

Muss ich als Teilnehmer selbst einen Brand löschen?

Ja – und das ist ein zentraler Bestandteil der Schulung. Jeder Teilnehmer löscht unter Aufsicht ein Übungsfeuer an einem Simulationsgerät. Diese praktische Erfahrung ist entscheidend, um im Ernstfall sicher und schnell handeln zu können.

Wer kann an der Schulung teilnehmen?

Alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die als Brandschutz- oder Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Was passiert nach der Schulung?

Nach erfolgreich abgeschlossener Schulung werden die Teilnehmer vom Arbeitgeber offiziell als Brandschutzhelfer ernannt. Sie sind dann befähigt, die entsprechenden Aufgaben im Unternehmen zu übernehmen.

Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?

Die DGUV Empfehlung sowie die technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) empfehlen eine regelmäßige Wiederholung – in der Regel alle 3 bis 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen im Betrieb (z. B. Umzug, neue Gebäudestruktur, hohe Mitarbeiterfluktuation).

Wo finden die Schulungen statt?

Die Schulungen können bei Ihnen im Unternehmen (Inhouse) stattfinden. So entfallen Fahrtzeiten für Ihre Mitarbeiter und die Schulung kann optimal an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Für welche Unternehmensgrößen ist das Angebot geeignet?

Das Angebot richtet sich an Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Betrieb mit wenigen Mitarbeitern bis hin zu größeren Unternehmen mit mehreren Standorten.

Wie kann ich eine Schulung anfragen oder buchen?

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 163 1714362 oder per E-Mail an info@brandschutz-ob.de bzw. brandschutz-oberhausen@gmx.de. Wir beraten Sie gerne zu Terminen, Gruppengrößen und Konditionen.